Aufnahmebedingungen der Valdocco-Schule

Unser Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen, die:

  • aufgrund ihrer emotionalen oder psychischen Beeinträchtigung in ihrer bisherigen Schule nicht weiter gefördert werden können;
  • ihre zuständige Schule unregelmäßig oder gar nicht besuchen;
  • in verschiedenen Fächern massive Lern- und Leistungsprobleme haben;
  • in der Schule keine Erfolge mehr erzielen konnten oder wollten,
  • von seelischer Behinderung bedroht sind.

Sollte nach Inanspruchnahme einer Beratung im Sinne des FBZ (Förder- und Beratungszentrum) eine Beschulung an der Regelschule bzw. einer Förderschule mit anderem Förderschwerpunkt nicht mehr möglich sein, da alle Ressourcen ausgeschöpft wurden, müssen folgende Punkte für eine Beschulung an der SFE beachtet werden:

  • Vor Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist das weitere Vorgehen mit der zuständigen Schulbehörde (ADD) abzustimmen.
  • Die abgebende Schule muss einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Portal stellen. Im FSP sozial-emotionale Entwicklung gibt es in Absprache mit der Schulbehörde besondere terminliche Möglichkeiten. 
  • Die zuständige Förderschule erstellt dann das sonderpädagogische Gutachten sowie einen entsprechenden Bescheid.
  • Ein Schulplatz muss vorzeitig erfragt bzw. zugesagt werden. Der Wechsel an die SFE kann nur in Verbindung mit der Zusage einer Jugendhilfemaßnahme erfolgen und muss abschließend durch die ADD gestattet werden.
  • Es ist NICHT möglich, dass Eltern ihr Kind „einfach“ bei uns anmelden!

zurück zum Überblick